Würdevoll Abschied nehmen
„Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit.“
Was sollten Sie im Trauerfall tun?
Ein Trauerfall stellt für die Hinterbliebenen eine extreme emotionale Belastung dar. Doch besonders in unerwarteten Fällen wissen Angehörige oft nicht, was sie tun sollen.
Nach Eintritt des Todes im Trauerhaus sollten Sie unverzüglich einen Arzt kontaktieren, der die Todesbescheinigung ausstellt. Dafür benötigt er, sofern vorhanden, den Personalausweis des Verstorbenen. Die Todesbescheinigung wird für die Überführung des Verstorbenen benötigt. Im Krankenhaus bzw. im Seniorenhaus oder einer ähnlichen Institution wird dieses vor Ort erledigt.
Bitte setzen Sie sich nach der Feststellung des Todes mit uns in Verbindung. Unter der Telefonnummer 0451 491232 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Tod in einer der oben genannten Institutionen eingetreten ist.
Um die Sterbeurkunde zu beantragen, ist abhängig vom Familienstand des Verstorbenen zunächst eines der folgenden Dokumente erforderlich:
Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete: Eheurkunde oder Familienstammbuch
Geschiedene: Eheurkunde bzw. Familienstammbuch, rechtskräftiges Scheidungsurteil
Verwitwete: Eheurkunde, Sterbeurkunde des Partners
Sollten Sie die genannten Unterlagen nicht vorliegen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich, sie zu beschaffen. Sofern Sie wünschen, dass wir Ihnen auch weitere Formalitäten abnehmen, benötigen wir dementsprechend:
• Personalausweis
• Chipkarte der Krankenversicherung
• Graburkunde (falls vorhanden)
• Versicherungspolicen
• Rentennummern (sonstige Pensionen)
• Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
• Mitgliedsnachweise (Gewerkschaft, Vereine)
• Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
• Sonstiges (ADAC, Telefon, GEZ etc.)